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So meistern Sie Ihre australische Steuererklärung (ABN und TFN): Ein Leitfaden für Studenten und Unternehmer

Die Steuerzeit in Australien kann entmutigend sein, egal ob Sie mit Lehrbüchern jonglieren oder ein aufstrebendes Geschäftsimperium aufbauen. Aber wenn Sie Ihre Pflichten und möglichen Abzüge kennen, können Sie viel Zeit und Geld sparen. Wir von Amesgroup helfen Ihnen, den Prozess für Studenten und Unternehmer zu entmystifizieren und Sie durch die Welt der Steuernummern (TFNs), australischen Unternehmensnummern (ABNs) und allem, was dazwischen liegt, zu navigieren.

TFN, ABN oder beides? Ihre Steueridentität verstehen

Bevor Sie sich mit Abzügen befassen, ist es wichtig, Ihre Steueridentität in Australien zu verstehen:

  • Steuernummer (TFN): Dies ist Ihre persönliche Identifikationsnummer für das australische Steuersystem. Wenn Sie Arbeitnehmer (auch Teilzeit oder Gelegenheitsarbeiter) oder Einzelunternehmer sind, verwenden Sie Ihre TFN für Ihre persönliche Einkommensteuererklärung.
  • Australische Unternehmensnummer (ABN): Eine ABN identifiziert Ihr Unternehmen gegenüber Behörden und anderen Unternehmen. Wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind, verwenden Sie Ihre persönliche TFN für die Einkommensteuer. Sie benötigen jedoch eine ABN für die Rechnungsstellung, die GST-Registrierung (falls zutreffend) und andere Geschäftsbeziehungen. Unternehmen, Partnerschaften und Trusts benötigen in der Regel eine eigene ABN und TFN.

Wichtigste Erkenntnis: Sie können eine ABN nicht anstelle einer TFN verwenden und umgekehrt. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken, arbeiten aber oft zusammen, insbesondere für Einzelunternehmer.

Steuerabzüge für Studenten: So machst du dein Studium cleverer

Als Student werden Sie überrascht sein, was Sie alles absetzen können. Die goldene Regel für Abzüge lautet: Die Ausgaben müssen direkt mit der Erzielung Ihres Einkommens verbundenFür Studierende bedeutet dies oft „Selbstbildungskosten“, die direkt die Fähigkeiten oder Kenntnisse für Ihre aktuell Job oder führen wahrscheinlich zu einer Einkommenserhöhung in Ihrem aktuell Anstellung.

Gängige Studentenabzüge (sofern sie mit Ihrer aktuellen Beschäftigung in Zusammenhang stehen):

  • Kosten für die Selbstbildung:
    • Kurs-/Studiengebühren: (Ohne HECS/HELP-Rückzahlungen).
    • Lehrbücher, Schreibwaren, Fachzeitschriften.
    • Studentenservice, Annehmlichkeiten und Gewerkschaftsbeiträge.
    • Abschreibung und Reparaturen der Ausrüstung: Denken Sie an Laptops, Computer, Drucker und andere Geräte, die Sie für Ihr Studium verwenden und die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen.
    • Internetrechnungen: Der Teil, der direkt mit Ihrer Selbstbildung zusammenhängt.
    • Zinsen für geliehenes Geld zum Selbststudium oder zum Kauf der entsprechenden Ausrüstung.
    • Laufende Kosten für ein Heimarbeitszimmer: Ein Teil der Kosten für Strom, Heizung, Kühlung und Beleuchtung für den speziell zum Lernen genutzten Raum.
    • Reisekosten: Von und zu Ihrem Ausbildungsort Wenn es ist Teil einer berufsbezogenen Schulung oder Konferenz oder wenn Sie zwischen zwei Arbeitsplätzen pendeln. (Normale Fahrten zwischen Wohnung und Universität zum Zwecke des allgemeinen Studiums sind grundsätzlich nicht absetzbar.)
    • Unterkunft und Verpflegung: Wenn Ihr Selbststudium eine Übernachtung außer Haus erfordert.
  • Berufliche Ausgaben (sofern Sie auch berufstätig sind):
    • Uniformen: Wenn sie ein Logo haben.
    • Werkzeuge und Ausrüstung: Wird für Ihren Job verwendet.
    • Professionelle Mitgliedschaften oder Abonnements.
    • Autokosten: Wenn Sie Ihr Auto beruflich nutzen (z. B. für Fahrten zwischen Einsatzorten oder zu Schulungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen), führen Sie ein Fahrtenbuch oder wenden Sie die Kilometerpauschale an.

Wichtiger Hinweis für Studierende: Wenn Sie studieren, um einen neuen Job zu bekommen oder die Branche komplett zu wechseln, betragen Ihre Studienkosten im Allgemeinen nicht Selbstabzug. Mit einem Studentenvisum kann es außerdem schwieriger sein, die Anforderungen der ATO für Selbstbildungsabzüge zu erfüllen. Bewahren Sie stets klare Aufzeichnungen und Quittungen auf!

Steuerabzüge für Unternehmer: So fördern Sie Ihr Unternehmenswachstum

Für Unternehmer, insbesondere Einzelunternehmer, ist die Maximierung von Abzügen entscheidend, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Grundsätzlich gilt: Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Erzielung Ihres Geschäftseinkommens stehen.

Gängige Unternehmerabzüge (auch für Einzelunternehmer):

  • Betriebskosten:
    • Bürobedarf und Schreibwaren.
    • Internet- und Telefonkosten: Der geschäftliche Teil Ihrer Rechnungen.
    • Werbe- und Marketingkosten.
    • Geschäftsversicherungsprämien (z. B. Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht).
    • Professionelle Mitgliedschaften und Abonnements.
    • Rechts- und Buchhaltungskosten: Anfallende Kosten für Unternehmensberatung, Steuervorbereitung usw.
    • Bankgebühren und -kosten im Zusammenhang mit Ihren Geschäftskonten.
    • Miet- oder Leasingzahlungen für Geschäftsräume.
    • Reparaturen und Wartung des Betriebsvermögens.
    • Gehälter, Löhne und Superbeiträge für Mitarbeiter.
    • Uneinbringliche Forderungen: Wenn eine Rechnung tatsächlich uneinbringlich ist.
    • Vorausbezahlte Ausgaben: Für Leistungen wie Miete, Versicherungen oder Abonnements, die bis zu 12 Monate im Voraus bezahlt werden.
  • Werkzeuge und Ausrüstung (abnutzbare Vermögenswerte):
    • Sofortige Abschreibung von Vermögenswerten: Kleine Unternehmen (mit einem Gesamtumsatz unter 1410 Millionen TP10) können die vollen Kosten für förderfähige Vermögenswerte unter 1420.000 TP10 sofort abziehen (prüfen Sie die aktuellen ATO-Schwellenwerte, da diese sich ändern können). Dies gilt für Vermögenswerte, die innerhalb des Geschäftsjahres erstmals genutzt oder betriebsbereit installiert werden.
    • Bei teureren Vermögenswerten machen Sie im Allgemeinen eine Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer geltend.
  • Ausgaben für Heimarbeitsplätze: Wenn Sie Ihr Unternehmen von zu Hause aus führen, können Sie einen Teil der folgenden Beträge geltend machen:
    • Strom- und Gasrechnungen.
    • Kosten für das Internet zu Hause.
    • Abschreibungen auf Büromöbel und -ausstattung für geschäftliche Zwecke verwendet.
    • Miet- oder Hypothekenzinsen: In einigen Fällen müssen Sie sich jedoch der möglichen Auswirkungen auf die Kapitalertragsteuer (CGT) bewusst sein, wenn Sie Ihr Haus verkaufen.
    • Zur Berechnung dieser Abzüge können Sie entweder die Pauschalsatzmethode oder die Methode der tatsächlichen Kosten verwenden.
  • Kfz-Kosten: Für Fahrzeuge, die in Ihrem Unternehmen genutzt werden:
    • Kraftstoff, Öl, Reparaturen, Wartung, Zulassung und Versicherung.
    • Sie können die Fahrtenbuchmethode (Aufzeichnung der geschäftlichen und privaten Nutzung für 12 Wochen) oder die Cent-pro-Kilometer-Methode (bis zu 5.000 km pro Jahr) verwenden.
  • Geschäftsreisekosten:
    • Flugpreise, Zug-, Straßenbahn-, Bus- oder Taxipreise.
    • Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Geschäftsreisen mit Übernachtung.
  • Berufliche Entwicklung: Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an branchenbezogenen Schulungen, Workshops, Konferenzen oder Kursen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen.

Die Aufzeichnungsführung ist das A und O!

Sowohl für Studierende als auch für Unternehmer ist eine sorgfältige Buchführung unerlässlich. Das Finanzamt verlangt Nachweise für alle geltend gemachten Abzüge. Das bedeutet:

  • Quittungen und Rechnungen: Für alle Einkäufe.
  • Kontoauszüge: Transaktionen werden angezeigt.
  • Logbücher: Für Autokosten oder die Nutzung im Homeoffice.
  • Einzelheiten zum Verhältnis der Ausgaben zu Ihren einkommensschaffenden Aktivitäten.

Erwägen Sie die Digitalisierung Ihrer Unterlagen, indem Sie Fotos von Quittungen machen oder eine Buchhaltungssoftware verwenden, um den Prozess zu optimieren.

Benötigen Sie fachkundige Beratung?

Steuern können komplex sein, und jeder Mensch hat seine eigene Situation. Dieser Leitfaden bietet zwar allgemeine Informationen, dennoch empfiehlt sich eine persönliche Beratung. Unser erfahrenes Team bei Amesgroup hilft Ihnen, sich im australischen Steuerrecht zurechtzufinden und Ihre gesetzlichen Abzüge zu maximieren und Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Kontaktieren Sie Amesgroup noch heute, um Ihre Steuerangelegenheiten zu besprechen und Ihre nächste Steuererklärung reibungslos und erfolgreich zu gestalten!

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